| ÜBERSETZUNGEN | |
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Übersetzungen werden nach Standardzeilen, auf Wunsch auch pro Wort abgerechnet. Eine Standard- oder Normzeile besteht aus 50 Anschlägen. Berechnungsgrundlage ist der Zieltext. Der Preis richtet sich nach Sprachrichtung, Fachgebiet und Schwierigkeitsgrad. | |
| KORREKTURLESEN | |
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Korrekturlesen wird nach Zeitaufwand berechnet. |
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| APOSTILLEN | |
Die Einholung von Apostillen oder Überbeglaubigungen beim Landgericht Saarbrücken wird ebenfalls auf Stundenbasis veranschlagt, wobei neben den drei bis vier Stunden, die der Behördengang in Anspruch nimmt, auch die Gebühren der Gerichtskasse anfallen. |
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| BEGLAUBIGUNGEN | |
Beglaubigungen werden mit einer Gebühr je Dokument und je Ausfertigung (Ausdruck) belegt. |
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| NEBENKOSTEN | |
Nebenkosten, etwa für Online-Übermittlung großer Dateien, Porto, CDs, Disketten oder Expressversand, werden durch projektabhängige Pauschalen abgedeckt. Versteckte Kosten gibt es nicht, alle Posten erscheinen gesondert in der Rechnung. |
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| FESTPREISANGEBOTE | |
Wenn Sie den zu übersetzenden Text zwecks Kalkulation zur Verfügung stellen, unterbreite ich Ihnen gerne ein Festpreisangebot. Fordern Sie ein Pauschalangebot an! -> hier klicken |
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